Das Konzept „Bürgerparlament“

Das Institut für Wissenschaft, politische Bildung und gesellschaftliche Praxis e.V. (iWiPo) hat ein Konzept für die Einrichtung von Bürgerparlamenten veröffentlicht. Demnach bildet sich auf kommunaler Ebene ein Bürgerparlament aus 10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung. Diese agieren ein Jahr, so dass in einem Zeitrahmen von zehn Jahren jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, in dieser Form die regionalen Belange mitzugestalten.

Wie funktioniert das Bürgerparlament?
Steht ein stadt- bzw. kreisrelevantes Vorhaben an, wird es dem Bürgerparlament vorgestellt. Das Bürgerparlament konstituiert eine oder mehrere Planungszellen von je 25 Bürgerinnen und Bürgern aus sich heraus, die sich mit dem Vorhaben fachlich beschäftigen. Innerhalb von 30 Kalendertagen erarbeiten diese Planungszellen eine Stellungnahme für das Bürgerparlament, das anschließend für oder gegen das Vorhaben stimmt. Der Beschluss des Bürgerparlaments gilt als Empfehlung für die Politik oder die Verwaltung.

Prozess zum BürgerparlamentQuelle: iWiPo e.V.

Ist das Bürgerparlament umsetzbar?
Die Umsetzung des Konzeptes scheint machbar, da der Austausch des Bürgerparlaments sowie die Abstimmungen ausschließlich auf einer digitalen Plattform erfolgen. Das hält die Kosten gering, erfordert jedoch auch eine gewisse Medienkompetenz. Darüber hinaus sind die Empfehlungen der Bürgerparlamente nicht verbindlich. Daher wird es für z.B. Parteien lediglich schwieriger sich über die Anliegen der Wählerinnen und Wähler hinwegzusetzen. Tun sie es trotzdem, kann die Frustration schnell die Bereitschaft und die konstruktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zurückwerfen.

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