Bürgerbeteiligung durch Verwaltungsgericht geschwächt

Für die Stärkung der Bürgerbeteiligung ist es wichtig, auch den Städten und Gemeinden mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten auf ihrer Ebene zu geben. Dies zeigt sich aktuell im Fall Gießen, wo das Verwaltungsgericht am Freitag die Instrumente der Bürgerbeteiligung als unvereinbar mit der Hessischen Gemeindeordnung ansah.

Gießen hat 2015 eine Satzung erlassen, die den Bürgerinnen und Bürgern verbindliche und einklagbare Rechte zur Beteiligung am politischen Geschehen in der Stadt einräumt. Bei den „zu weitreichenden“ Instrumenten der Bürgerbeteiligung, handelt es sich um die Möglichkeit, in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Fragen zu stellen, Bürgerschaftsversammlungen zu verlangen und Anträge an Organe der Stadt zu stellen. Die erforderliche rechtliche Grundlage könnte der hessische Landtag mit einer Änderung der Verwaltungsgemeindeordnung schaffen.

Mehr Informationen
Bürgerbeteiligungssatzung der Universitätsstadt Gießen vom 19.03.2015