Volksbegehrensbericht 2019: 5 Fakten zur direkten Demokratie

Der Verein Mehr Demokratie hat den Volksbegehrensbericht 2019 veröffentlicht, der einen Überblick zur direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern gibt. Hier 5 interessante Fakten:
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- Es gab 2018 nur 17 neu eingeleitete direkt-demokratische Verfahren, das waren jedoch schon 8 Verfahren mehr als im Vorjahr.
- Volksbegehren werden hauptsächlich von Aktionsbündnissen initiiert, die sich oft nur zu diesem Zweck gründen. Nur sehr selten sind es einzelne Parteien oder Verbände, die direkt-demokratische Verfahren anstoßen.
- Die Praxis zeigt, dass sich immer mehr Volksbegehren mit nachhaltigen Themen befassen.
- Die Hürden für direkt-demokratische Verfahren werden langsam aber stetig reformiert.
- Erfolgsbeispiel: „Volksbegehren Artenvielfalt“ in Bayern
Die am 18. Mai 2018 gestartete Initiative „Rettet die Bienen“ setzt sich gegen das Artensterben ein und fordert u.a. mehr Bio-Landwirtschaftsbetriebe und Blühwiesen. Fast 1,8 Millionen Menschen haben in den bayerischen Rathäusern innerhalb der amtlichen Eintragungsfrist von nur zwei Wochen dafür unterschrieben.
Fazit: Die Bürger*innen wollen häufiger und sachbezogen Politik mitgestalten. Wie das geht, verraten meine Gesprächsgäste im Podcast „Schwarmzeit“. In der ersten Staffel spreche ich mit Menschen, die direkt-demokratische Verfahren erfolgreich initiiert oder begleitet haben.