Volksbegehrensbericht 2019: 5 Fakten zur direkten Demokratie

4 Menschen und ein großes Plakat
Foto: Michael von der Lohe (Lizenz: CC BY-SA 2.0)

Der Verein Mehr Demokratie hat den Volksbegehrensbericht 2019 veröffentlicht, der einen Überblick zur direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern gibt. Hier 5 interessante Fakten:

    1. Es gab 2018 nur 17 neu eingeleitete direkt-demokratische Verfahren, das waren jedoch schon 8 Verfahren mehr als im Vorjahr.
    2. Volksbegehren werden hauptsächlich von Aktionsbündnissen initiiert, die sich oft nur zu diesem Zweck gründen. Nur sehr selten sind es einzelne Parteien oder Verbände, die direkt-demokratische Verfahren anstoßen.
    3. Die Praxis zeigt, dass sich immer mehr Volksbegehren mit nachhaltigen Themen befassen.
    4. Die Hürden für direkt-demokratische Verfahren werden langsam aber stetig reformiert.
    5. Erfolgsbeispiel: „Volksbegehren Artenvielfalt“ in Bayern
      Die am 18. Mai 2018 gestartete Initiative „Rettet die Bienen“ setzt sich gegen das Artensterben ein und fordert u.a. mehr Bio-Landwirtschaftsbetriebe und Blühwiesen. Fast 1,8 Millionen Menschen haben in den bayerischen Rathäusern innerhalb der amtlichen Eintragungsfrist von nur zwei Wochen dafür unterschrieben.

Fazit: Die Bürger*innen wollen häufiger und sachbezogen Politik mitgestalten. Wie das geht, verraten meine Gesprächsgäste im Podcast „Schwarmzeit“. In der ersten Staffel spreche ich mit Menschen, die direkt-demokratische Verfahren erfolgreich initiiert oder begleitet haben.