Alternative zum Bürgerbegehren: Der Einwohnerantrag
Der Einwohnerantrag ist ein niedrigschwelliges Instrument, um ein Anliegen vor Ort auf die Agenda der Kommunalpolitik zu setzen. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber es gibt im Vergleich zu einem Bürgerbegehren einige generelle Vorteile:
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- Das Quorum an Unterschriften ist wesentlich niedriger.
- Unterschreiben können oft auch Jugendliche ab 14 oder 16 Jahren.
- Einwohner*innen der Kommune können unabhängig von der Staatsbürgerschaft mitzeichnen.
Campaigner Eric Häublein über den Einwohnerantrag
Erfolgsbeispiel: Saubere Schulen
In acht Bezirken in Berlin wurden von der Bürgerinitiative „Schule in Not“ Einwohneranträge für eine bessere Schulreinigung formuliert und mit mehr als die nötigen 1.000 Unterschriften eingereicht. Daraufhin hat kürzlich der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mehrheitlich beschlossen, die Forderungen umzusetzen. „Das ist ein wichtiges Etappenziel für Schule in Not und ein Signal für die Verhandlungen in den anderen Bezirken“, sagen die Initiatorinnen des Einwohnerantrags.
Auf kommunaler Ebene kann der Einwohnerantrag eine gute Alternative zu einem Bürgerbegehren sein. Zwar führt der Einwohnerantrag nicht zu einer verbindlichen Entscheidung durch die Bürger*innen, aber dieser Weg der direkten Demokratie bleibt weiterhin möglich (auch wenn die Forderung über den Einwohnerantrag von der Kommunalpolitik abgelehnt wird).
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