Wahlrechtskommission: Debatte um Absenkung des Wahlalters

Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit konstituiert sich. Blick in den Saal.

Die Wahlrechtskommission des Bundestages hat sich am 28. April 2022 in einer öffentlichen Sitzung mit der Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre beschäftigt. Ein Konsens zeichnete sich schnell ab: Die gegenwärtige Regelung sei verfassungskonform, eine Abänderung aber auch nicht verfassungswidrig.

„Im Kern ist die Absenkung des Wahlalters keine Rechtsdiskussion. Es geht darum, wie wir Demokratie verstehen. Die Möglichkeit der Partizipation erzeugt politisches Interesse. Das ist eine enorme Chance für die Demokratie und für das Wählen“, führte der Sachverständige Prof. Dr. Robert Vehrkamp aus. „Die Anforderungen an Teilhabe zu hoch zu schrauben und zum Beispiel an finanzielle Unabhängigkeit zu knüpfen ist elitär und mit dem Gedanken der Demokratie nicht vereinbar“, sagte Prof. Dr. Jelena von Achenbach.

Die Sachverständigen, die sich offen oder gegen eine Absenkung des Wahlalters positionierten, führten vor allem die fehlende nötige Verständnis- und Einsichtsfähigkeit von unter 18-Jährigen an. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor betonte, die gegenwärtige Regelung sei verfassungskonform und es bestünde keine Notwendigkeit das Wahlalter zu senken.

Mit Blick auf die empirischen Daten wurde mehrfach auf die Studie „Wählen mit 16“ von Thorsten Faas und Arndt Leininger verwiesen. Die Politikwissenschaftler haben im Kontext der Landtagswahlen 2019 in Brandenburg und Sachsen fast 7.000 junge Menschen zu ihren politischen Grundeinstellungen sowie ihrem Kommunikations- und Informationsverhalten befragt. Während die 16- und 17-Jährigen in Brandenburg wählen durften, blieb der gleichen Altersgruppe in Sachsen dieses Recht verwehrt. Bei der Auswertung kamen die Wahlforscher zu dem Schluss, dass 16-Jährige offenbar genauso interessiert und informiert sind wie 18-Jährige.

Ob das Wahlalter auf Bundesebene abgesenkt wird, zeigt sich im August, dann legt die Wahlrechtskommission einen ersten Zwischenbericht vor.