Das zivilgesellschaftliche Bündnis „Citizens Take Over Europe“ hat zehn Leitlinien für transnationale Bürger*innenräte veröffentlicht. Die Empfehlungen basieren auf Erfahrungen von nationalen und lokalen Bürger*innenräten in ganz Europa und wurden in Zusammenarbeit mit diversen Expert*innen entwickelt. Gegenwärtig sollen die Leitlinien eine Grundlage für die Konferenz über die Zukunft Europas bilden. Sie sind aber auch für künftige Versammlungen der EU-Bürger*innen konzipiert, denn das Bündnis sieht in transnationalen Bürger*innenräten ein geeignetes Instrument, um die Demokratisierung der Europäischen Union (EU) voranzutreiben.
10 Leitlinien für transnationale Bürger*innenräte
1. Partizipative Voraussetzungen
Partizipative Instrumente sind die Grundlage für einen demokratischen Bürger*innenrat. Umfang und Struktur wie die Geschäfts- und Tagesordnung sollten von den Teilnehmer*innen festgelegt werden. Das Engagement der Bürger*innen kann gestärkt werden, wenn zusätzlich Online-Vorschläge zu den relevanten Themen eingebracht werden können.
2. Inklusive Auswahl
Mitglieder eines transnationalen Bürger*innenrates müssen per Los ausgewählt werden, damit alle Einwohner*innen Europas die gleiche Chance haben, teilnehmen zu können. Eine weitere Auswahl soll soziodemografische Quoten erfüllen und einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft sicherstellen. Zu den relevanten Kriterien gehören beispielsweise Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sozioökonomischer Status sowie städtischer oder ländlicher Hintergrund. Darüber hinaus können in einer Stichprobe auch unterschiedliche Einstellungen gegenüber der EU berücksichtigt werden, die von sehr positiv bis sehr negativ reichen.
Zum Ausgleich ihrer Zeit müssen die Teilnehmer*innen eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Reise- und Unterbringungskosten sowie gegebenenfalls Ausgaben für die Kinderbetreuung sind zu erstatten.
3. Ergebnisse und Wirkung
Bürger*innenräte müssen so gestaltet sein, dass die Ergebnisse sich nachhaltig auf die Politikgestaltung der EU auswirken. Ein symbolisches Beratungsprojekt würde das Vertrauen der Bevölkerung in die EU-Institutionen schwächen. Daher muss von Anfang an klar sein, dass die Bürger*innenräte nach Übergabe ihrer Empfehlungen an die EU-Institutionen wieder zusammentreten, um den Umsetzungsprozess zu überprüfen (Follow-up-Verfahren).
4. Themensetzung „von unten“
In ganz Europa sollten alle Bürger*innen – von den EU-Skeptiker*innen bis zu den EU-Freund*innen – aufgefordert werden, die dringendsten und relevantesten Themen in Bezug auf die EU und ihre Zukunft zu äußern. Für transnationale Bürger*inennräte muss es daher ein Verfahren geben, das die Themensetzung durch die Bürger*innen ermöglicht. Die EU-Institutionen sollten nicht „von oben“ das Themenspektrum einschränken. „10 Leitlinien für transnationale Bürger*innenräte“ weiterlesen