Was kostet ein Bürgerbegehren im Erfolgsfall? Diese Frage beantworteten die Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen bisher höchst zweifelhaft. Gestern beanstandete das Verwaltungsgericht Köln die Kostenschätzung der Stadtverwaltung Bonn zum Bürgerbegehren gegen das Hallenbad „Wasserland“. Dies ist kein Einzelfall. 2015 verrechnete sich die Stadt gleich zweimal bei dem Bürgerbegehren gegen das Einkaufszentrum im Bonner Viktoriakarree.
Eine Kostenschätzung ist für jedes Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen notwendig. Sie wird von der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde erstellt und muss auf der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens angegeben werden. Viele Initiativen warten sehr lange auf die Berechnungen. Umso ärgerlicher, wenn sie sich dann als unschlüssig oder falsch erweisen. Es kann daher hinterfragt werden, wie viel Fehlerpotenzial in dem Verfahren steckt und ob Sachverhalte manipuliert werden. „Kostenschätzung für Bürgerbegehren: Ein unnötiges Ärgernis“ weiterlesen